AGB

§ 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel


Für die Geschäftsbeziehung zwischen bits & likes GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Daniel Timmermann und Matthäus Schmedding, Rheinische Straße 171, 44147 Dortmund (im Folgenden bits & likes, Anbieter oder Agentur genannt) und dem Kunden (im folgenden Nutzer oder Kunde benannt) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils auf der Internetseite von http://www.bitsandlikes.de einsehbaren Fassung. Der Kunde kann diesen Text, der nur in deutscher Sprache verfügbar ist, auf seinen Computer herunterladen, ausdrucken und aufbewahren.

Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen, außer bits & likes hat der Geltung schriftlich zugestimmt.

Die Geschäftsbedingungen gelten auch für die Inanspruchnahme der mobilen Applikationen von bits & likes.

Durch den Zugriff auf die Internetseite http://www.bitsandlikes.de und die dazugehörigen Seiten (nachstehend als auch als Internetseite benannt), bestätigt der Kunde diese Bestimmungen gelesen zu haben.

bits & likes behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern oder zu erneuern. Auf den Internetseiten ist die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Zeitpunkt ihrer Geltung an einsehbar. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per Email an seine Email – Adresse oder postalisch mitgeteilt. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen.


§ 2 Zustandekommen des Vertrages und Leistungsumfang


Durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden das Zustandekommen des Vertrages und die vertragliche Beziehung des Anbieters mit dem Kunden geregelt.

bits & likes erbringt Dienstleistungen für kleine und mittlere Unternehmen in den Bereichen Marketingkonzeption, Verkaufsförderung, Kommunikation & PR, Online Strategie, Branding, Business Development und Social Media Marketing. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungs- oder Auftragsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen der Agentur.

Die Angebote von bits & likes sind unverbindlich und freibleibend, solange sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Die Annahme von Bestellungen oder Aufträgen erfolgt durch die Agentur innerhalb von 14 Tagen nach Zugang.

Der Anbieter ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. Der Anbieter ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, sofern für den Kunden dadurch keine Nachteile entstehen. Andernfalls wird der Kunde spätestens zwei Wochen vor Wirksamwerden einer Änderung hier über informiert und aufgefordert, Bedenken gegen die geplante Änderung mitzuteilen.

Die Erfüllung des Auftrages erfolgt im Rahmen der im Angebot festgelegten terminlichen Abschnitte. bits & likese wird den Kunden unverzüglich über die voraussichtliche Nichteinhaltung eines Termins informieren. Bei solchen Verzögerungen hat der Kunde bits & likes eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Von bits & likes vorgeschlagene Änderungen der terminlichen Abschnitte wird der Kunde nur aus berechtigten Gründen zurückweisen.


§ 3 Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags


Vertragsgrundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem Vertrag und seinen Anlagen das vom Kunden der Agentur auszuhändigende Briefing. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

Der Agenturvertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen.


§ 4 Speicherung des Vertragstextes


Den Bestell- oder Auftragstext der Bestellung des Kunden wird gespeichert. Der Kunde erhält von der Agentur eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die von dem Kunden angegebene E-Mail-Adresse.


§ 5 Lieferfristen


Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Bei zusätzlicher Bestellung, Abänderung oder Ergänzung des ursprünglichen Auftrags sind vormals zugesicherten Lieferfristen gegenstandslos. Es gilt die neu vereinbarte Lieferfrist. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie gegebenenfalls dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Teillieferungen durch die Agentur sind zulässig.

Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe, insbesondere Streik und Aussperrung, Rohstoffmangel oder Naturkatastrophen zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen bis zur Beendigung des genannten Hindernisses. Die Agentur wird dem Kunden den Beginn und das Ende derartiger Umstände umgehend mitteilen.

Nimmt der Kunde trotz Fälligkeit und eines ordnungsgemäßen Angebots der Agentur die Dienstleistung nicht an, so ist die Agentur berechtigt, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten zu berechnen.

Die Agentur haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch den Lieferanten) verursacht worden sind, die die Agentur nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer sind, ist die Agentur zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Soweit dem Kunden in Folge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung und Leistung unzumutbar ist, kann er durch unverzügliche Erklärung von dem Vertrag zurücktreten. Die Agentur verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich zu informieren und eventuelle Anzahlung des Kunden unverzüglich zu erstatten.

Gerät die Agentur mit der Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird eine Lieferung oder Leistung unmöglich, so ist die Haftung der Agentur auf Schadensersatz nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.


§ 6 Preise, Zahlungsfristen und Zahlungsmodalitäten


Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Der Kunde gerät automatisch in Verzug, wenn die Zahlung 30 Tage nach Zugang der Rechnung nicht beglichen ist. bits & likes ist berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines bits & likes entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass bits & likes kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein.

Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen und Arbeiten durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die Agentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

Grundsätzlich wird bei Neukunden und neuen Projekten mit einer Anzahlung von mindestens 50% der Gesamtprojektkosten gerechnet. Erst nach Zahlungseingang beginnt die Agentur mit dem beauftragten Projekt. Ab diesem Tag zählt auch erst die prognostizierte Projektdauer.

Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

Agenturprovisionen werden nach Absprache zu 100% an den Auftraggeber weitergegeben. Hierfür wird eine „Handling Fee“ (Bearbeitungsgebühr) in Höhe von 5% auf den Gesamtauftrag aber mindestens 50,- EUR erhoben. Diese Gebühr deckt somit alle Kosten für die Druck- und Produktionskommunikation soweit nicht anders im Angebot kalkuliert.

Der Kunde hat grundsätzlich folgende Möglichkeiten zur Zahlung: Überweisung, Sepa-Lastschriftenverfahren. Weitere Zahlungsarten werden je nach Möglichkeit angeboten.


§ 7 Kündigung, Vertragsbeendigung und Vertragsinhaltsänderung


Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch eine Kündigung. Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, sind die bis dahin geleisteten Dienstleistungen und Nebenkosten des Auftragnehmers zu vergüten.

Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von vier Wochen von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

Dem Anbieter wird ein außerordentliches Rücktrittsrecht für den Fall eingeräumt, dass das vom Kunden übergebene Material rechtswidrig ist, technisch nicht verwendbar ist oder die Umsetzung nach den Vorgaben des Vertrages für den Anbieter wirtschaftlich ruinös ist. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zum Webhosting sofort zu verwehren und die diesem Vertragsverhältnis zugeordneten Internet-Adressen (Domains) zu löschen.

Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Brief oder in Textform per Email. Produkte, für die keine Mindestlaufzeit vorgesehen ist, kann die Kündigung auch durch Betätigung des Kündigungsbuttons auf der jeweiligen Benutzeroberfläche erfolgen.

Der Anbieter ist zu Änderungen seiner vertraglichen Leistungen berechtigt, soweit die Änderungen für den Kunden keinerlei Beeinträchtigung seiner Rechte darstellen. Über entsprechende Änderungen wird der Kunde informiert. Der Anbieter ist zu Vertragsänderungen berechtigt, soweit dies wegen veränderter technischer Rahmenbedingungen zur Aufrechterhaltung des Dienstes oder aus geänderten rechtlichen Vorgaben, insbesondere seitens der Gerichte oder der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post erforderlich ist.


§ 8 Pflichten des Kunden


Dem Kunden werden die vertraglichen Leistungen im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des geschlossenen Vertrages eingeräumt.

Der Kunde ist zur aktiven Mitarbeit verpflichtet. Er muss dem Anbieter sämtliche zur Durchführung der Auftragsleistung notwendigen Unterlagen und gegebenenfalls Mitarbeiter zur Verfügung stellen sowie unter Umständen den Zugang zu Computersystemen und den Rückgriff auf Datenbanken ermöglichen. Des Weiteren ist er verpflichtet, alle abgestimmte Ablaufzeiten und Termine einzuhalten.

Sollte der Kunde seinen Verpflichtungen nach Ziffer. nicht nachkommen, so kann ihm der Anbieter eine angemessene Frist zur Erbringung (der Unterlagen oder sonstigen notwendigen Unterstützungen) setzen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung des Anbieters nicht nach, so ist dieser nach zweimaliger Abmahnung dazu berechtigt, die Zusammenarbeit fristlos zu kündigen.

Der Anbieter hat im Falle einer durch den Kunden zu vertretenden Kündigung Anspruch auf eine Vergütung für bisher erbrachte Leistungen zuzüglich etwaiger Auslagen. Auch wenn durch den Anbieter noch keine Teilleistungen erbracht wurden, steht dem Auftragnehmer eine Kostenerstattung von 30 % des Gesamtauftrags als Schadensersatz zu, soweit der Anbieter keinen höheren Schaden nachweist. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens des Anbieters vorbehalten.

Die Bereitstellung der technischen Voraussetzungen zum/zur ordnungsgemäßen und fehlerfreien Empfang/Nutzung obliegt dem Kunden. Dies betrifft im Wesentlichen die von ihm eingesetzte Hardware und Betriebssystemsoftware. Er wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er sich vor der Beauftragung/Bestellung von seinen technischen Voraussetzungen zu überzeugen hat.

Der Anbieter überprüft die Inhalte des Kunden nicht dahingehend, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Im Internet ist es insoweit üblich, dass bis zu einer gerichtlichen Klärung Daten auf glaubhaftes Verlangen jedes Dritten gesperrt werden.

Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt in diesem Fall unberührt. Verstößt ein Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen diese Bedingungen, ist der Anbieter darüber hinaus berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

Gleiches gilt bei der Verschickung rechtswidriger E-Mails oder „Postings“.

Der Kunde hat dem Anbieter unverzüglich eintretende Änderungen vertragsrelevanter Angaben mitzuteilen. Hierzu gehören sowohl Adress- und Telefonverbindungs-als auch firmenbezogene Angaben.

Der Kunde hat den Anbieter von allen durch ihn verschuldeten Ansprüche und Schäden freizustellen. Der Kunde haftet gegenüber dem Anbieter für von ihm verursachten Schäden z. B. an der Hard- oder Software.


§ 9 Änderungen des Angebots


Der Anbieter behält sich vor, Änderungen aus fachlichen Gründen – wie beispielsweise Aktualisierungsbedarf oder Weiterentwicklung – zu tätigen, sofern dadurch der wesentliche Charakter der angebotenen Dienste nicht verändert wird.

Im Falle von Änderungen bemüht sich der Anbieter, den Kunden rechtzeitig über die Änderungen zu informieren.


§ 10 Technische Durchführung


Ein Anspruch des Kunden auf die Verfügbarkeit ganz bestimmter Verbindungswege oder Server besteht nicht. Der Anbieter garantiert außerhalb der Wartungsfenster eine mittlere Verfügbarkeit aller Dienste von 97 % bezogen auf ein Jahr. Für ASP-Services gilt entsprechend eine Verfügbarkeit von 98 %. Der Anbieter übernimmt demnach keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten und kann die restliche Zeit für technische Arbeiten verwenden. Im Falle von Angriffen auf die Server ist der Anbieter berechtigt, die Server offline zu stellen. Ansprüche des Kunden im Falle einer berechtigten Offlinestellung sind ausgeschlossen.

Eine Haftung des Anbieters für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen. Planbare Wartungsarbeiten werden im Rahmen vorangekündigter Wartungszeitfenster, die normalerweise in der Nacht liegen, durchgeführt.

Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Das Risiko nimmt der Kunde in Kauf.

Dem Anbieter steht es frei zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.


§ 11 Haftungsausschluss


Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sich aus den nachfolgenden Gründen nicht etwas anderes ergibt. Dies gilt auch für den Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, falls der Kunde gegen diese Ansprüche auf Schadensersatz erhebt.

Ausgenommen von dem Haftungsausschluss sind Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, welche zur Erreichung des Vertragszieles notwendigerweise erfüllt werden müssen. Ebenso gilt dies nicht für Schadensersatzansprüche nach grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung des Anbieters oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Anbieters auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen des gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

Gegenüber Unternehmen haftet der Anbieter bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei den dem Anbieter zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei zurechenbarem Verlust des Lebens des Kunden.

Der Anbieter haftet bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen für Verschulden seiner Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht, in dem sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Umfang.

Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) oder auf nicht schuldhaft verursachte, technische Störungen (wie z. B. das EDV-System) zurückzuführen sind. Als höhere Gewalt gelten auch Computerviren oder vorsätzliche Angriffe auf EDV-Systeme durch „Hacker“, sofern jeweils angemessene Schutzvorkehrungen hiergegen getroffen wurden.


§ 12 Gewährleistung und Mängelhaftung


Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter im Falle einfacher Fahrlässigkeit nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, dass der Mangel arglistig verschwiegen wurde, eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen wurde oder dass es sich um Ansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.

Aussagen und Erläuterungen zu den Leistungen von bits & likes verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft. Aussagen zum Leistungsgegenstand stellen nur dann Garantien oder Zusicherungen im Rechtssinne dar, wenn diese schriftlich erfolgen und ausdrücklich und wörtlich als „Garantie“ oder „Zusicherung“ gekennzeichnet sind.

Ein Mangel liegt vor, wenn die Leistungen von bits & likes nicht die vertragliche Beschaffenheit aufweisen und dadurch die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben oder gemindert ist. Eine unerhebliche Einschränkung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

Offensichtliche Mängel sind spätestens 14 Tage nach Beendigung der Leistung schriftlich anzuzeigen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist erforderlich, dass der kaufmännische Kunde seinen nach §§ 377, 378 HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.


§ 13 Links auf andere Internetseiten, Verschwiegenheitspflicht


Soweit wir von unserem Internetangebot auf die Internetseiten Dritter verweisen oder verlinken, können wir keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Inhalte und die Datensicherheit dieser Websites übernehmen. Da wir keinen Einfluss auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch Dritte haben, sollten Sie die jeweils angebotenen Datenschutzerklärungen gesondert prüfen.

Der Anbieter verpflichtet sich, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Kunde ihn schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht gilt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht für den Fall, dass die Erörterung von Details des Auftrags zur Durchsetzung von etwaigen Forderungen des Anbieters gegen den Kunden notwendig sein sollte.


§ 14 Urheberrecht und Eigentum, Herausgabe von Daten


bits & likes ist Inhaber von sämtlichen gewerblichen Schutzrechten, insbesondere von Marken-, Urheber- und Leistungsschutzrechten, an seinen Internetseiten und an den im Rahmen des Vertrages übersandten Dokumenten. Diese Werke inklusive aller seiner Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes ist ohne eine ausdrücklich vorherige Zustimmung durch bits & likes unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen und die Eingabe in jegliche elektronische Medien sowie der damit verbundenen Darstellung gegenüber Dritten.

Jegliche Vervielfältigung und Weiterverbreitung von Unterlagen als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Genehmigung von bits & likes.

Die Verlinkung auf eine der Internetseiten von bits & likes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

Kein Element der Internetseite gewährt irgendwelche Lizenz- oder Benutzungsrechte an Bildern, eingetragenen Marken, Logos oder sonstigen Rechten. Mit dem Herunterladen oder Kopieren der Internetseite oder deren Elemente werden keinerlei Rechte im Hinblick auf die Elemente auf der Internetseite übertragen oder begründet.

An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Kunde, dass der Anbieter ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

Hat der Anbieter dem Kunden Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Anbieters verändert werden.


§ 15 Cookies


bits & likes setzt zum Teil sogenannte Cookies ein, um dem Kunden den Zugriff individueller und schneller zu ermöglichen. Der Kunde kann seinen Browser so einstellen, dass er über die Platzierung von Cookies informiert oder der Gebrauch von Cookies unterdrückt wird.

bits & likes weist darauf hin, dass die Aktivitäten der Kunden dieser Internetseite registriert und unter anderem zu Sicherheits-, Marketing- und Systemüberwachungszwecken analysiert werden.


§ 16 Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht


Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als dadurch keine gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit Kunden, die kein Verbraucher, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, Sitz des Anbieters.


§ 17 Datenschutz


Im Zusammenhang mit der Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Vertrages auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Anbieter Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Datenschutzerklärung ist hier einsehbar (Link) oder auf der Internetseite http://www.bitsandlikes.de.


§ 18 Online-Streitbeilegung


Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Kunde unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ findet.


§ 19 Stand der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Dortmund, den 20.April 2021



a.) Zusätzliche Regelungen für Webdesign


§ 1   Urheber- und Nutzungsrechte


  1. Wir  räumen  dem  Auftraggeber das  ausschließliche, räumlich und  zeitlich unbeschränkte Recht zur Nutzung des Webdesigns ein. Das Nutzungsrecht geht mit der vollständigen Zahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
  2. Wir sind berechtigt, auf unsere Urheberschaft hinzuweisen und entsprechende Vermerke auf  der Website  anzubringen  (einschließlich Verweise/Links).  Ohne unsere Zustimmung dürfen die Hinweise nicht entfernt werden. Das Entfernen ohne unserer Zustimmung wird mit 100 Euro pro angebrochenen Tag ab bekanntwerden  und erfolgter Kontaktaufnahme oder aber rückwirkend mit entsprechendem Nachweis (z. B. Google Cache), berechnet.

§ 2   Abnahme


  1. Der Auftraggeber ist innerhalb von fünf Werktagen nach vertragsgemäßer Fertigstellung des Webdesigns und Übertragung in seinen Verfügungsbereich zur Abnahme in Schriftform verpflichtet. Sofern innerhalb der vorgenannten Frist keine Mängel in Schriftform gerügt werden, gilt das Werk als abgenommen.  Die Abnahme darf nicht wegen gestalterischer Gründe verweigert werden.
  2. Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über.
  3. Wir sind jederzeit berechtigt, dem Auftraggeber Teile des Webdesigns zur vorgezogenen Teilabnahme vorzulegen, die der Auftraggeber zu erteilen hat, wenn der Teil einer Beurteilung zugänglich ist und den vereinbarten Spezifikationen entspricht.

§ 3   Mängelbeseitigung, Gewährleistung


  1. Wir leisten für Mängel des Werkes, nach unserer Wahl, Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Soweit wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern, die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie uns unzumutbar ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht steht dem Auftraggeber dann nicht zu, wenn nur eine geringfügige Vertragswidrigkeit vorliegt oder wir die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben. Voraussetzung für unsere Mängelhaftung ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Wir können die Nacherfüllung verweigern, solange der Auftraggeber seine Zahlungspflichten uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mängelfreien Teil der erbrachten Leistung bzw. des erbrachten Werkes entspricht.
  2. Offensichtliche Mängel können nur sofort nach Empfang bzw. Übergabe des Werkes geltend gemacht werden. Versteckte Mängel sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Untersuchungs- und/oder der vorgenannten Rügepflichten ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.  Im Falle von Bedienfehlern oder sonstiger unsachgemäßer Behandlung durch den Auftraggeber ist die Geltendmachung jeglicher Mängel ausgeschlossen,  es sei denn, der Auftraggeber beweist auf seine Kosten, dass die Mängel von uns zu vertreten sind. Auch im Übrigen trifft den Auftraggeber die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Entstehung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  3. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Auftraggeber ohne unsere Zustimmung das Werk, insbesondere Design und Programmierung, selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt. Wenn sich im Laufe der Fehlerbeseitigung herausstellt, dass die Probleme auf Bedienungsfehler oder unsachgemäße Nutzung des Auftraggebers zurückzuführen sind, können wir eine angemessene Vergütung für den entstandenen Aufwand verlangen.
  4. Gewährleistungsansprüche wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Abnahme.

§ 4   Kündigung


  1. Unter Beachtung der Regelung in diesen Bedingungen ist der Vertrag entsprechend den gesetzlichen Regelungen kündbar. Das Recht der Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt hiervon unberührt. Insbesondere kann jede Partei den Vertrag kündigen, wenn durch ein schuldhaftes Verhalten der anderen Partei die Durchführung des Vertrages oder des Vertragszweck so gefährdet ist, dass der kündigenden Partei nicht mehr zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aufrecht zu erhalten.
  2. Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch Kündigung oder aus anderen Gründen haben wir Anspruch auf Bezahlung des Werklohnes für die von uns ausgeführten Werkleistungen. Insoweit haben wir diese darzulegen, zu bewerten und von den nicht ausgeführten Leistungen abzugrenzen. Verlangen wir Vergütung für nicht erbrachte  Leistungen, so haben wir auch diese darzulegen und anzugeben  ob und ggf. welche Aufwendungen wir aufgrund der Beendigung des Vertrages erspart haben.
  3. Von den vorstehenden Regelungen bleibt die gesetzliche Beweislastverteilung unberührt.


b.) Zusätzliche Regelungen für Programmierung und Softwareentwicklung


§ 1   Rechte des Auftraggebers an der Software, Lieferumfang


  1. Der Auftraggeber erhält von uns die ausführbaren Programmdateien der Software. Der Quellcode der von uns entwickelten Software ist nicht Bestandteil des Vertrags- und Lieferumfangs. Die Software kann Bestandteile enthalten,  die als Open Source Software lizenziert sind. Die jeweiligen  Lizenzbedingungen gelten auch gegenüber  dem Auftraggeber und sind von ihm zu beachten.  Die Lizenzbedingungen der Open Source Software werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingeschränkt.
  2.  Wir räumen  dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Software ein. Abschnitt B. § 1 Ziffer 1. und 2. gilt entsprechend.
  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Software ausschließlich vertragsgemäß  zu nutzen und weder an Dritte weiterzugeben noch sie in sonstiger Art und Weise Dritten zugänglich zu machen. Darüber hinaus ist es dem Auftraggeber untersagt, die Software zu vervielfältigen und zu vertreiben. Eine Vervielfältigung der Software für den Auftraggeber, welche ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken dienen darf, hat nur durch uns in Absprache mit dem Auftraggeber zu erfolgen.
  4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Software zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder einzelne Komponenten der Software zu verwenden, um eine eigene separate Applikation zu entwickeln. Der Auftraggeber garantiert, dass die Software in einer Weise aufbewahrt wird, welche die unautorisierte Vervielfältigung der Software durch Dritte bestmöglich verhindert.
  5. Bei Nichtbeachtung der genannten  Nutzungsbedingungen sind wir berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise fristlos zu kündigen. Wir behalten uns in diesem Fall zusätzlich die Geltendmachung der sich aus der vertragswidrigen Handlung ergeben- den Schadensersatzansprüche gegen den Auftraggeber vor.

§ 2   Gewährleistung


  1. Es ist nach dem Stand der Technik nicht möglich, Fehler in der Software unter allen möglichen Anwendungsbedingungen und -möglichkeiten auszuschließen. Wir gewährleisten jedoch, dass die vertragsgegenständliche Software grundsätzlich funktionsfähig ist. Das bedeutet, dass ihre Arbeits- bzw. Funktionsweise den vertraglichen Vereinbarungen und dem Inhalt der Produktbeschreibung entspricht.
  2. Treten Fehler in der Software auf, werden diese innerhalb angemessener Fristen so schnell wie möglich und unentgeltlich von uns beseitigt. Voraussetzung für diesen Fehlerbeseitigungsanspruch ist, dass der Fehler reproduzierbar ist und in der letzten vom Auftraggeber übernommenen Version des Softwareprogramms auftritt. Einer Fehlerbeseitigung kommt es gleich, wenn wir eine alternative Lösung zur fehlerhaften Funktion liefern, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Nutzung erlaubt.
  3. Im Übrigen gilt Abschnitt A. §§ 2 bis 4 entsprechend.


c.) Zusätzliche Regelungen für Pflege- und Wartungsverträge


§ 1   Leistungserbringung


  1. Wir werden die Pflegeleistungen nach dem jeweils neuesten Stand bewährter Technik erbringen. Wir berücksichtigen dabei allgemeine Verfahrensbeschreibungen und Industriestandards sowie gegebenenfalls spezifische Bestimmungen, Methoden und Anwendungspraktiken des Auftraggebers. Wir sind berechtigt, die Supportleistungen im Wege der Fernwartung oder Ferndiagnose zu erbringen, sofern dies für den Auftraggeber keinen Nachteil darstellt, insbesondere den zeitlichen Rahmen einer Erbringung der entsprechenden Supportleistung vor Ort nicht überschreitet, keine Risiken für die IT-Sicherheit bestehen und die technischen Voraussetzungen beim Auftraggeber gegeben sind.
  2. Soweit wir dem Auftraggeber im Rahmen des Pflegevertrages Software auf Dauer zur Verfügung stellen, räumen wir ihm hieran Nutzungsrechte entsprechend Abschnitt B.

§ 1 Ziffer 1. und 2. ein. Auch im Übrigen gilt Abschnitt B. § 1 entsprechend.


§ 2   Vergütung


  1. Die monatliche Gebühr für die Software-, Media-, Werbemittelpflege (z. B. Google AdWords) und -wartung sowie Vergleichbares wird vertraglich festgelegt. Die Gebühren werden, wenn nicht anders vereinbart, jeweils für einen Monat im Voraus in Rechnung gestellt. Wir sind berechtigt, die monatliche Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten angemessen zu erhöhen. Die Erhöhung ist erstmals zulässig zum Beginn des 13. Monats nach Vertragsabschluss.
  2. Die Verträge sind von beiden Seiten jeweils drei Monate vor Vertragsverlängerung kündbar. Ein Vertrag verlängert sich um die ursprüngliche Vertragslaufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Eine Rückvergütung für bereits im Voraus bezahlte  Beträge wird nicht gewährt. Kündigungen haben schriftlich, mindestens mit einem einfachen Brief oder per Telefax zu erfolgen. Bei ordnungsgemäßer Kündigung erhält der Kunde eine Kündigungsbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
  3. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit ein Monat. Falls nicht abweichend vereinbart, verlängert sich der Vertrag mangels Kündigung um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit.

§ 3   Sonstige Fehlerbehebungs- und Anpassungsleistungen, Beratung


Wir werden auf Wunsch des Auftraggebers unter gesonderter  Berechnung sonstige Fehlerbehebungs- und Anpassungsleistungen ausführen, insbesondere:

  • Veränderungen an der Software, die nicht Gegenstand der Pflegeleistungen sind, insbesondere Anpassung an neue Produkte und Services sowie an geänderte Betriebsabläufe des Auftraggebers;
  • Anpassung der Software an eine geänderte Hardware und/oder Software-Umgebung des Auftraggebers, einschließlich neuer Programmversionen von im System verwendeter Drittsoftware;
  • Beseitigung von Fehlfunktionen, die aufgrund unsachgemäßer Bedienung der Software durch den Auftraggeber, durch höhere Gewalt, Eingriffe Dritter oder durch sonstige nicht von uns verursachten Einwirkungen entstanden sind;
  • sonstige Anpassungen, Ergänzungen und Erweiterungen der Software nach Anforderung des Auftraggebers;
  • Beratungsleistungen.

§ 4   Gewährleistung

Abschnitt B. § 2 gilt entsprechend.



d.) Zusätzliche Regelungen für Druckerzeugnisse, Werbung, Werbevermittlungen und -dienstleistungen


§ 1   Durchführung


  1. Bei Auftragsdurchführung sind wir verpflichtet, uns bezüglich der betreffenden Maß- nahmen mit dem Auftraggeber abzustimmen und ihm die Entwürfe für die vorgeschlagenen Werbemittel und die Terminpläne zur Bewilligung vorzulegen.
  2. Wir  überwachen  die  ordnungsgemäße Durchführung  aller Werbemaßnahmen.  Es steht in unserem Ermessen, für die Ausführung uns geeignete Dritte heranzuziehen, dabei behalten wir uns die Wahl unserer Lieferanten vor.
  3. Der Auftraggeber kann bis zu 90 Tage vor Schaltungsbeginn von einem Vertrag durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Nach diesem Zeitpunkt ist der Auftragnehmer im Falle eines Rücktritts berechtigt, unter Berücksichtigung ersparter eigener Aufwendungen eine pauschale  Entschädigung zu verlangen. Diese Entschädigung beträgt bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Aushangbeginn 50 Prozent und danach 100 Prozent der vereinbarten Vergütung. Für die Rechtzeitigkeit der Erklärung gilt der Ein- gang beim Auftragnehmer.

§ 2   Produktion


  1. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Bildschirmfarben (RGB) von Druckfarben (CMYK) auf verschiedenen Medien (z. B. unterschiedliche Papiersorten, Stoffe, Folien, Banner etc.) abweichen. Bei Farbabweichungen ist die Rückgabe bzw. der Umtausch ausgeschlossen.  Dies ist in der gesamten  Druckindustrie bekannt und wird in gleichem Maß vollzogen. Um dies zu vermeiden, besteht  die Möglichkeit, vorab gegen Aufpreis ein farbverbindliches Proof zu bestellen.
  2. Abbildungen bzw. Bildmuster in unseren Katalogen oder im Internet sind unverbindlich. Aussehen oder Farbgebung können abweichen. Es können keine Rechte hier von abgeleitet werden.

§ 3   Haftung


  1. Wir haften nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten, die nicht unsere Erfüllungshilfen sind - auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. In anderen Fällen treten wir unsere Ersatzansprüche gegen den Dritten an den Auftraggeber auf dessen Verlangen hin ab. Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Korrekturabzüge sind von dem Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu überprüfen und uns druckreif erklärt zurückzugeben. Nach der verbindlichen Druckfreigabe durch den Auftraggeber sind wir von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Arbeiten befreit. Wenn der Kunde von sich aus Korrekturen durchführen lässt, entfällt jede Haftung von uns.
  2. Sofern Werbeflächen an dem vereinbarten Standort oder zu der vereinbarten Zeit aus technischen oder sonstigen Gründen nicht möglich sind oder vorzeitig beendet werden müssen, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Alternativstandort oder -schaltungstermin anbieten. Können wir keine Alternative zur Verfügung stellen oder lehnt der Auftraggeber diesen ab, weil der Werbezweck nicht mehr erreicht wer- den kann, so ist der Auftraggeber zur Kündigung des Vertrages ohne Einhaltung einer Frist berechtigt. Eine bereits geleistete Vergütung wird dem Auftraggeber anteilig zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu.